Teile der Fraktionen von SPD, Union, Grünen, FDP, sowie der Gruppe die Linke sind dabei, einen Gruppenantrag im Deutschen Bundestag einzubringen, mit dem ein Verbotsverfahren der Oppositionspartei „Alternative für Deutschland“ initiiert werden soll. In selbigen Fraktionen regt sich jedoch auch Kritik an der Vorgehensweise zu einem Verbotsverfahren. Der direkt gewählte Abgeordnete aus Magdeburg, Martin Kröber (SPD) hierzu: „Über ein AfD-Verbot wird bereits seit Jahren debattiert. Und ich kann die Angst vor der politischen Rechten nur zu gut verstehen. Ein Verbotsverfahren über den Deutschen Bundestag einzuleiten, halte ich jedoch für einen Fehler.“
„Die AfD ist bundesweit ein rechtsextremistischer Verdachtsfall und steht somit unter Beobachtung des Verfassungsschutzes“, so Kröber weiter. „Unser Inlandsgeheimdienst beobachtet die Lage scharf. Die Jugendorganisation der AfD, sowie einige Landesverbände, wie bei uns in Sachsen-Anhalt, konnten durch die Arbeit des Verfassungsschutzes als gesichert rechtsextrem entlarvt werden.“
Der SPD-Mann fordert seine Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien auf, weiterhin auf die Arbeit der involvierten Verfassungsorgane zu vertrauen: „Aktuell arbeitet unser Verfassungsschutz intensiv daran, Beweise zu sammeln, um der AfD ihre Verfassungsfeindlichkeit hieb- und stichfest nachzuweisen. Jetzt ein Verbotsverfahren einzuleiten, würde die Arbeit des Verfassungsschutzes zunichtemachen.“
Für den Bundestagsabgeordneten spielt die Art und Weise des Verbotsverfahrens eine maßgebliche Rolle. „Der Antrag auf ein Verbotsverfahren sollte nicht von einer Gruppe Abgeordneter aus dem Bundestag auf den Weg gebracht werden, sondern von allen demokratischen Fraktionen gemeinsam und auch nur dann, wenn der Bundesrat und die Bundesregierung als antragsberechtigte Organe dies gemeinsam tun. Ein Parteiverbotsverfahren ist ein ernstzunehmender Schritt und sollte in einer gelebten Demokratie immer nur der letzte Ausweg sein. Das ist kein Verfahren, mit dem sich individuell profiliert werden sollte.“